Fachanwältin für Familienrecht in Köln
Sie brauchen Unterstützung in familienrechtlichen Angelegenheiten? Dann sind Sie bei mir in Köln an der richtigen Adresse.
Lassen Sie sich rechtlich beraten, wenn Sie sich von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin trennen oder scheiden lassen wollen.Nach meiner Erfahrung rentiert sich eine rechtliche Beratung immer. Sie vermeiden kostspielige Fehler.
Unterschreiben Sie auch niemals eine Vereinbarung über Trennungsfolgen oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung ohne rechtliche Beratung. Es gibt auch keinen Grund, sich drängen zu lassen, ohne vorher Rechtsrat einzuholen.
Ich begleite Sie durch Ihre Trennung und durch Ihre Ehescheidung. Es gibt übrigens, entgegen der landläufigen Meinung, keine gemeinsame Rechtsanwältin bei einer Scheidung. Ein Anwalt kann immer nur eine Partei vertreten. Einen Scheidungsantrag kann nur ein Anwalt stellen, der andere kann der Scheidung – ohne anwaltlich vertreten zu sein – zustimmen. Ich empfehle auch in diesem Fall, dass sich der nicht anwaltlich Vertretene vor der Scheidung anwaltlich beraten lässt.
Schon ab der Trennung und auch nach der Scheidung hat der finanziell schlechter gestellte Partner möglicherweise Anspruch auf Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt, die Kinder haben Anspruch auf Kindesunterhalt. Wir setzen Ihre Ansprüche bzw. die Ansprüche Ihrer Kinder durch oder wehren ungerechtfertigte Ansprüche ab.
Auch wenn Sie von Ihren Eltern oder einem Sozialhilfeträger auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommen werden, helfen wir Ihnen weiter.
Wann muss man Unterhalt für volljährige Kinder zahlen?
Kinder haben die Schulausbildung beendet. Und dann? Rechtsanwältin Katharina Mosel erklärt, ob man in diesem Fall noch Unterhalt für seine volljährigen Kinder zahlen muss.

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Bei Problemen mit der elterlichen Sorge und dem Umgang mit gemeinsamen Kindern finde ich nach Möglichkeit – zusammen mit Ihnen und allen Beteiligten – Lösungen, mit denen sowohl die Kinder als auch Sie gut leben können. Dabei sollten frühzeitig auch Jugendämter und Familienberatungsstellen mit einbezogen werden, damit die Lösungen auch in der Praxis Bestand haben.
Was passiert mit den Kindern, wenn sich Eltern trennen?
Die Eltern wollen sich trennen, was passiert nun mit den gemeinsamen Kindern? Rechtsanwältin Dorothée Linden klärt auf.

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Anlässlich einer Trennung oder Scheidung muss oft gemeinsames Vermögen (z. B. gemeinsame Sparkonten, das beiden Partner gehörende Einfamilienhaus) oder auch Hausrat aufgeteilt werden. Selbstverständlich bespreche ich mit Ihnen Ihre Ansprüche auf Zugewinnausgleich und setze diese durch.
Ein Ehepartner haftet nicht für die Schulden des anderen!
Rechtsanwältin Katharina Mosel erklärt, wie es sich mit der Haftung verhält, wenn ein Ehepartner Schulden macht. Man haftet grundsätzlich nicht für die Schulden des Ehepartners.

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Was ist eigentlich Zugewinnausgleich?
Der Zugewinnausgleich wird von Rechtsanwältin Dorothée Linden erklärt. Dieser wird relevant, wenn es zur Trennung oder Scheidung kommt.

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Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens bespreche ich mit Ihnen die Durchführung des sogenannten Versorgungsausgleichs. Das ist der Ausgleich, der von Ihnen und Ihrem Ehepartner erworbenen Rentenanwartschaften z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, der Zusatzversorgung oder betrieblichen Altersversorgung.
Selbstverständlich erarbeite ich mit Ihnen auch Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Wer schon zu Beginn der Ehe oder Lebenspartnerschaft nach individuellen Gestaltungen sucht, läßt sich von mir hinsichtlich des Abschlusses eines Ehevertrages oder einen Lebenspartnerschaftsvertrages beraten. Gerade für die Partner in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft kann der Abschluß eines Vertrages sehr häufig unerwünschte Folgen bei der Trennung vermeiden.
Selbstständig?
Wenn Sie selbstständig oder UnternehmerIn sind, sollten Sie sich unbedingt über die häufig gravierenden Vermögensfolgen beraten lassen, die eine Ehescheidung oder eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft für Ihr Unternehmen mit sich bringt. Ich bespreche mit Ihnen, ob eine Absicherung Ihres geschäftlichen Vermögens durch Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag ratsam erscheint.
Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Beitrag.
Adoptionen von Erwachsenen sind nicht selten. Es spielen oft erbschaftsteuerliche Gründe eine Rolle, aber nicht nur. Auch emotionale Verbundenheit und das Gefühl von Zusammengehörigkeit von Menschen zueinander sind Gründe, die zu einer Adoption führen können.
Ich berate Sie zu den Voraussetzungen einer Adoption, erörtere mit Ihnen den Ablauf und weise Sie auf etwaige Nachteile hin.