Anwaltsgebühren
Transparenz
Sie bekommen von mir bereits in der ersten Beratung einen Überblick, welche Rechtsanwaltsgebühren auf Sie zukommen können. Sollte dies im Einzelfall vorab noch nicht möglich sein, halte ich Sie zumindest über die anfallenden Gebühren ständig auf dem Laufenden. Mir ist es wichtig, dass Sie von Anfang an auch über die Kosten Bescheid wissen.
Gesetzliche Gebühren
Die Rechtsanwaltsgebühren sind vom Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt worden und ermitteln sich in der Regel nach dem Gegenstand und der Art und Weise der Tätigkeit.
Abrechnung auf Stundenbasis
In geeigneten Fällen besteht auch die Möglichkeit, auf Stundenbasis abzurechnen. Selbstverständlich bespreche und vereinbare ich diese Abrechnungsmethode vorher mit Ihnen.
Mediation wird immer auf Stundenbasis abgerechnet.
Die Kosten einer Beratung richten sich nach dem Beratungsthema und der Zeitdauer.
Erstberatung
Meine Erstberatungen im Familienrecht über alle Fragen, die im Zusammenhang mit einer Trennung/Scheidung stehen, dauern in der Regel eine Stunde und kosten EUR 210,– (zzgl. MwSt.). Dies gilt auch für die erste erbrechtliche Beratung.
Für eine Beratung, die über die Erstberatung hinausgeht, treffe ich mit Ihnen eine Gebührenvereinbarung. Wenn eine außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit erforderlich ist, besprechen ich die dann anfallenden Gebühren mit Ihnen.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtschutzversicherung unter gewissen Voraussetzungen die Kosten einer Beratung. Bitte fragen Sie dort vor dem Termin an ob und ggf. in welcher Höhe eine Deckungszusage erteilt wird.
Beratungshilfe und Verfahrenskosten- bzw. Prozesskostenhilfe
Für Menschen mit geringerem Einkommen hat der Staat bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe im außergerichtlichen und der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe im gerichtlichen Bereich geschaffen. Sprechen Sie uns darauf an, wir helfen Ihnen gerne weiter.